Lehrinhalte                                                                   

 

WIRTSCHAFTSPOLITIK

BUND

- Wirtschaftsminister

- Arbeits- / Umweltminister

- Finanzminister

VERTRETER DER INDURSTRIE

- Unternehmen

- Banken

- Versicherungen


GEWERKSCHAFTEN  


SPEZIALVERBÄNDE

- Bund der Steuerzahler

- Verbraucher-Verbände  

AUSLAND

 

WIRTSCHAFTSPOLITISCHE ZIELE  

 

STABILITÄTSGESETZ

(Gesetz zur Förderung der Stabilität und Wachstum der Wirtschaft)

 

Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten.

Die Maßnahmen sind so zu treffen, daß sie im Ramen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen.

 

OBERZIEL:

Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht

 

UNTERZIELE:

- Preisniveaustabilität  ( Inflationsrate ca. 2-3 % )

- A.Wirtschaftliches Gleichgewicht  ( Zahlungen ans Ausland = Zahlungen an Inland  

- Vollbeschäftigung  ( max. 2% Arbeitslosenquote )

- Wirtschaftswachstum  ( Bruttoinlandsprodukt mind. 5 % Steigung pro Jahr )

 

 


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                                                Stand: 21.September 2001