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WIRTSCHAFTSPOLITIK BUND - Wirtschaftsminister - Arbeits- / Umweltminister - Finanzminister VERTRETER
DER INDURSTRIE - Unternehmen - Banken - Versicherungen
- Bund der Steuerzahler - Verbraucher-Verbände AUSLAND WIRTSCHAFTSPOLITISCHE ZIELE STABILITÄTSGESETZ (Gesetz zur Förderung der
Stabilität und Wachstum der Wirtschaft) Bund und Länder haben bei
ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des
gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die Maßnahmen sind so zu
treffen, daß sie im Ramen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur
Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem
Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen. OBERZIEL: Gesamtwirtschaftliches
Gleichgewicht UNTERZIELE: - Preisniveaustabilität ( Inflationsrate ca. 2-3 % ) - A.Wirtschaftliches
Gleichgewicht ( Zahlungen ans
Ausland = Zahlungen an Inland - Vollbeschäftigung
( max. 2% Arbeitslosenquote ) - Wirtschaftswachstum ( Bruttoinlandsprodukt mind. 5 % Steigung pro Jahr )
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