Lehrinhalte                                                                   

 

Wertberichtigungen sind Passiva, welche best. Aktiva, die zu hoch bewertet wurden, korrigiert.

Z.B. Anlagevermögen wurde immer mit dem Anschaffungspreis bilanziert, demnach nehmen die WB jedes Jahr zu (wg. Abschreibung). Die Subtraktion von Aktivas mit den WB ergibt den tatsächlichen Aktivawert. Dies wird auch als indirekte Abschreibung bezeichnet. Es ist also möglich direkt (über AfA, siehe oben) oder indirekte Abschreibungen vorzunehmen.

Seit dem 4. EG-Richtliniengesetz dürfen jedoch WB nicht mehr als "indirekte Abschreibungen" verwendet werden. Sie sind nur noch bei der Unterscheidung und Differenz von handels- und steuerrechtlichen zulässigen Abschreibungssätzen genehmigt, z.B. handelsrechtliche  jährliche AfA von 10.000, aber steuerrechtliche jährliche AfA von 50.000, dann können entweder 50.000 direkt oder 10.000 direkt und 40.000 indirekt abgeschrieben werden. (unter "Sonderposten mit Rüla.anteil). Die Auflösung geschieht, indem der Aktivposten aus derBilanz gestrichen wird, d.h. komplett ausgebucht wird.  

Bsp.:  

Lohn im voraus bezahlt à Aktiva (RAP) mehr, Passiva (Gewinn) auch mehr

= Bilanzverlängerung

Passive RAP, der Gewinn wäre normal zu hoch:

 

o Zahlungsvorgang vor dem Abschlußstichtag (Einnahme)

o Erfolgswirksam nach dem Abschlußstichtag (Ertrag)

o Einnahme jetzt, Ertrag später

 Bsp.:

Miete im voraus erhalten à Passiva (RAP) mehr, Passiva (Gewinn)

weniger = Passivtausch  

 


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                                                Stand: 21.September 2001