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Wertberichtigungen sind Passiva,
welche best. Aktiva, die zu hoch bewertet wurden, korrigiert. Z.B. Anlagevermögen wurde immer mit
dem Anschaffungspreis bilanziert, demnach nehmen die WB jedes Jahr zu (wg.
Abschreibung). Die Subtraktion von Aktivas mit den WB ergibt den tatsächlichen
Aktivawert. Dies wird auch als indirekte Abschreibung bezeichnet. Es Seit dem 4. EG-Richtliniengesetz dürfen
jedoch WB nicht mehr als "indirekte Abschreibungen" verwendet werden.
Sie sind nur noch bei der Unterscheidung und Differenz von handels- und
steuerrechtlichen zulässigen Abschreibungssätzen genehmigt, z.B.
handelsrechtliche Bsp.: Lohn im voraus bezahlt à Aktiva
(RAP) mehr, Passiva (Gewinn) auch mehr = Bilanzverlängerung Passive RAP, der Gewinn wäre normal
zu hoch: o Zahlungsvorgang vor dem Abschlußstichtag
(Einnahme) o Erfolgswirksam nach dem Abschlußstichtag
(Ertrag) o Einnahme jetzt, Ertrag später Bsp.: Miete im voraus erhalten à Passiva
(RAP) mehr, Passiva (Gewinn) weniger = Passivtausch
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