Lehrinhalte                                                                   

 

SPERRZEIT 

§ 18 Gaststättengesetz 

mit diesem Paragraphen werden die Landesregierungen verpflichtet, eine Sperrzeit für Schank-/ Speisewirtschaften, sowie öffentliche Vergnügungsstätten festzusetzen.

 

Sperrzeit ist der Zeitraum, in dem: 

- Keine Speisen/Getränke verabreicht werden dürfen

- Sich keine Gäste in den Beherbergungsräumen aufhalten dürfen

- Kein Zubehörhandel oder Zubehörleistungen angeboten werden dürfen

Die Sperrzeit ist eine zeitliche Beschränkung der Berufsausübung im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. D.h. insbesondere zum Schutz der Nachtruhe, der Volksgesundheit, des Arbeitsschutzes und der Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs.

 

 


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                                                Stand: 21.September 2001