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SPERRZEIT §
18 Gaststättengesetz mit
diesem Paragraphen werden die Landesregierungen verpflichtet, eine Sperrzeit für
Schank-/ Speisewirtschaften, sowie öffentliche Vergnügungsstätten
festzusetzen. Sperrzeit
ist der Zeitraum, in dem: -
Keine Speisen/Getränke verabreicht werden dürfen -
Sich keine Gäste in den Beherbergungsräumen aufhalten dürfen - Kein Zubehörhandel oder Zubehörleistungen angeboten werden dürfen Die Sperrzeit ist eine zeitliche Beschränkung der Berufsausübung im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. D.h. insbesondere zum Schutz der Nachtruhe, der Volksgesundheit, des Arbeitsschutzes und der Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs.
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