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Rücklagen gehören zum EK, das aber auf gesonderten Rücklagen-Konten (offene Rücklagen) aufgeführt ist. Man unterscheidet offene Rücklagen (Gewinn Rücklagen), stille Rücklagen (Unterbewertung von Vermögensanteilen, welche nicht aus der Bilanz ersichtlich sind) und versteckte Rücklagen (siehe bei RS) .  

Sie reduzieren den auszuschüttenden Gewinn, da das EK sich erhöht. Dementsprechend sind die Ausschüttungen an Teilhaber und Aktionären geringer, jedoch erhöhen sie die Sicherheit und Liquidität eines Unternehmens, da bei Verlusten oder schlechten Jahresüberschüssen diese aufgelöst werden können.

Rücklagen beeinflussen aber nicht die Höhe des steuerlichen Gewinns, sie entstehen aus dem bereits besteuerten Gewinn. Bei Auslösung sind sie demnach steuerfrei.  

Offene Rücklagen und steuerfreie offene Rücklagen

Stille Rücklagen


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                                                Stand: 21.September 2001