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Rücklagen gehören zum EK, das aber
auf gesonderten Rücklagen-Konten (offene Rücklagen) aufgeführt ist. Man unterscheidet
offene Rücklagen (Gewinn Rücklagen), stille Rücklagen (Unterbewertung von Vermögensanteilen,
welche nicht aus der Bilanz ersichtlich sind) und versteckte Rücklagen (siehe bei
RS) . Sie reduzieren den auszuschüttenden
Gewinn, da das EK sich erhöht. Dementsprechend sind die Ausschüttungen an
Teilhaber und Aktionären geringer, jedoch erhöhen sie die Sicherheit und
Liquidität eines Unternehmens, da bei Verlusten oder schlechten Jahresüberschüssen diese
aufgelöst Rücklagen beeinflussen aber nicht die Höhe
des steuerlichen Gewinns, sie entstehen aus dem bereits besteuerten Gewinn. Bei
Auslösung sind sie demnach steuerfrei. |
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