Lehrinhalte                                                                   

 

1. Markt

(von lateinisch mercatus: Handel, Messe), unter Markt versteht man im engeren Sinne ein Ort, an dem sich Käufer und Verkäufer treffen, um wirtschaftliche Güter gegen Geld zu tauschen. Im weiteren Sinne ist ein Markt jedes Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage, unabhängig davon, ob er geographisch oder zeitlich eindeutig bestimmbar ist, wie beispielsweise ein Wochenmarkt, oder ob er ein weltweiter Markt ist wie der Markt für Investitionsgüter (Maschinen u. a.). Auch ist es gleichgültig, unter welchen Umständen Angebot und Nachfrage zusammentreffen. Beim Devisenmarkt beispielsweise einigen sich Käufer und Verkäufer am Telefon. In der klassischen volkswirtschaftlichen Theorie bildet sich als Ergebnis des Zusammenwirkens von Angebot und Nachfrage der Marktpreis: Er ist ein Gleichgewichtspreis und liegt im Schnittpunkt zwischen Nachfrage- und Angebotskurve (bei den meisten wirtschaftlichen Gütern steigt die Nachfrage mit sinkendem Preis, während das Angebot mit dem Preis steigt). Zum Marktpreis kann die größtmögliche Gütermenge abgesetzt werden; er räumt den Markt, d. h., es gibt weder einen Angebots- noch einen Nachfrageüberhang. Der Marktpreis zeigt die Knappheit eines Gutes an: Je knapper das Angebot eines begehrten Gutes ist, desto eher kann man den Preis anheben, z. B. für Äpfel nach einem schlechten Erntejahr. Umgekehrt sinkt der Preis für ein Gut, wenn das Angebot größer ist als die Nachfrage. Der Marktpreis kann sich nur frei bilden, wenn auf einem Markt ein vollkommener Wettbewerb herrscht: Keiner unter den Anbietern und Nachfragern darf so viel Macht haben, dass er den Preis beeinflussen kann. Der vollkommene Wettbewerb ist die theoretische Grundvoraussetzung für eine freie Marktwirtschaft. Realisiert wird solch ein vollkommener Markt in der Praxis am ehesten an der Börse. Marktformen Man kann die Märkte, die in einer Volkswirtschaft bestehen, nach dem Umfang des Wettbewerbs auf Angebots- und Nachfrageseite einteilen in Polypole, Oligopole und Monopole. Im  Polypolkonkurrieren viele relativ kleine, ungefähr gleich starke Wirtschaftseinheiten miteinander. Im Oligopol stehen einige mittlere, in etwa gleich starke weitersagen!    Wirtschaftseinheiten in Konkurrenz zueinander. Im Monopol gibt es nur einen großen Anbieter bzw. Nachfrager. Der Marktanteil ist der Anteil eines Unternehmens oder Produkts auf dem Markt oder einem Teilmarkt. Der Marktanteil ist das Verhältnis zwischen dem eigenen und dem Gesamtabsatz. Dabei kann der Wert oder die Menge der verkauften Einheiten verglichen werden. Am bedeutendsten für die Unternehmenspolitik ist der Marktanteil in bestimmten Verkaufsregionen und die Entwicklung des Marktanteils in einer bestimmten Zeitspanne. Das Statistische Bundesamtanleitung  kann den Marktanteil eines Unternehmens ermitteln. Ob ein Unternehmen gemäß dem Kartellgesetz marktbeherrschend ist, geht aus seinem Marktanteil hervor. Marktkräfte, Angebot und Nachfrage; sie bestimmen den Preis eines Wirtschaftsgutes. Die Marktwirtschaft ist die Wirtschaftsordnung, in der hauptsächlich der Markt und die Marktpreise steuern, welche Güter in welcher Zahl erstellt werden, welche Produktionsfaktoren verwendet werden und an wen die erstellten Güter verteilt werden. Notwendige Voraussetzungen für eine Marktwirtschaft sind eine demokratische Staatsform, das Privateigentum an Produktionsmitteln, Wettbewerb, die Freiheit des Einzelnen, seine Geschäfte ohne staatliche Einmischung im Eigeninteresse zu verfolgen (nach Gewinn zu streben), Gewerbe- und Vertragsfreiheit, freie Wahl des Berufs und Arbeitsplatzes, selbständige Spar- und Konsumentscheidungen sowie freie Preise. Der Nationalökonom Adam Smith schuf in seinem 1776 erschienenen Buch über Natur und Ursachen des Volkswohlstandes das Modell einer reinen Marktwirtschaft: Darin kann der einzelne im Eigeninteressehandeln und sich unbehindert von direkten Staatseingriffen entfalten. Jeder Marktteilnehmer ist frei, den größtmöglichen persönlichen Nutzen aus seinem Handel zu ziehen. Das führt nach Smith automatisch zum größtmöglichen Wohlstand für alle.  Der Staat darf in einer reinen Marktwirtschaft nur dafür sorgen, dass die Voraussetzungen für das Funktionieren der Marktwirtschaft geschaffen und eingehalten werden. Das von Smith und anderen geschaffene Modell einer reinen Marktwirtschaft ist nie vollkommen verwirklicht worden. Diejenigen Wirtschaftssysteme Europas, die sich im 19. Jahrhundert weitgehend dem Modell annäherten, erreichten bei weitem nicht die gesteckten Ziele: Die Marktwirtschaft führte zu Monopolen, die den Wettbewerb außer Kraft setzten. Die Löhne der unselbständig Tätigen lagen am Existenzminimum und wurden als ungerecht empfunden. Es entstanden Wirtschaftskrisen mit Massenarbeitslosigkeit. Schließlich wurde ein Eingreifen des Staates notwendig. Der Marxismus entwickelte als Gegenmodell zur Marktwirtschaft die Planwirtschaft. Sie ersetzt den Markt als Steuerungsinstrument durch eine zentrale Planung. Ein weiteres, drittes Modell ist die soziale Marktwirtschaft. In diesem Modell kommt dem Staat die Aufgabe zu, sozial nicht vertretbare Folgen der Marktwirtschaft zu verhindern. Das Modell lag dem wirtschaftlichen Wiederaufbau der Bundesrepublik Deutschland nach dem 2. Weltkrieg zugrunde: Der Staat schützt den Wettbewerb auf den Gütermärkten durch eine sozial ausgestaltete Wettbewerbsordnung und wacht über ihre Einhaltung. 1957 setzte Ludwig Erhard das Gesetz gegen  Wettbewerbsbeschränkungen durch, um zu verhindern, dass sich zu große Macht in den Händen von Unternehmen oder Unternehmensgruppen konzentrierte.  In einer sozialen Marktwirtschaft begegnet der Staat Konjunkturschwankungen mit konjunkturpolitischen Maßnahmen, z. B. Ausgaben durch die öffentliche Hand, um die Nachfrage anzuregen. Mit Struktur- und  Bildungspolitik übernimmt er Aufgaben, die die private Initiative überfordern würden. Er schafft ein soziales Netz, um Beschäftigte und sozial Schwache abzusichern. Durch Steuern bzw. Steuererleichterungen korrigiert er die Einkommens- und Vermögensverteilung. Der Zusatz "sozial" weist darauf hin, dass in das System auch soziale Sicherungen für die Bevölkerung eingebaut sind. In diesem Sinne stellt die soziale Marktwirtschaft den Versuch einer Synthese zwischen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und sozialer Gerechtigkeit dar. Das Konzept der sozialen Marktwirtschaft entwickelte die so genannte "Freiburger Schule", eine Gruppe von Ökonomen an der Universität Freiburg, zwischen 1930 und 1950. Geprägt wurde der Begriff im Jahr 1947 durch den Ökonomen Alfred Müller-Armack. In der Bundesrepublik Deutschland ist der Begriff der sozialen Marktwirtschaft vor allem mit Ludwig Erhard verbunden, der dieses Konzept als Bundeswirtschaftsminister im ersten Kabinett der neu gegründeten Bundesrepublik ab 1949 umsetzte. Seither gehört die soziale Marktwirtschaft zu den Eckpfeilern der deutschen Gesellschaftsordnung. Die gesamtwirtschaftlichen Ziele der sozialen Marktwirtschaft – Vollbeschäftigung, stetiges Wirtschaftswachstum, Stabilität des Preisniveaus sowie außenwirtschaftliches Gleichgewicht – wurden 1967 im "Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums" – kurz Stabilitätsgesetz genannt – formuliert. Die Einführung der sozialen Marktwirtschaft fiel zeitlich mit dem so genannten Wirtschaftswunder zusammen, einem beispiellosen Wirtschaftsaufschwung in der Geschichte der Bundesrepublik. Seit Mitte der neunziger Jahre kommt es verstärkt zu politischen Diskussionen über die "Bezahlbarkeit des Sozialstaates" und somit zur Infragestellung des wirtschaftspolitischen Konzeptes der sozialen Marktwirtschaft insgesamt.

 

2. Wettbewerb

Der Wettbewerb ist die Rivalität zwischen Marktteilnehmern um Markanteile. In einer  Marktwirtschaft kommt dem Wettbewerb die zentrale Steuerungsfunktion zu.

 

Vollkommener Wettbewerb

Das theoretische Ideal, das Wirtschaftswissenschaftler entwickelten, um die Bedingungen festzulegen, unter denen der Wettbewerb seine größte Effektivität erreichen würde, nennt man "vollkommenen" Wettbewerb. Obwohl kaum möglich, bietet der vollkommene Wettbewerb als Konzept einen nützlichen Maßstab bei der Einschätzung der Leistung tatsächlicher Märkte. Vollkommener Wettbewerb besteht unter folgenden Bedingungen: 1. eine Industrie hat eine große Zahl von Geschäftsfirmen und Käufern; 2. die Firmen sind im Durchschnitt klein; 3. Käufer und Verkäufer sind über alle Transaktionen innerhalb des Marktes informiert. Die praktische Bedeutung einer großen Anzahl kleiner Firmen und vieler Käufer liegt darin, dass die Macht, das Verhalten der Marktteilnehmer zu beeinflussen, gründlich verteilt ist. Mit anderen Worten, keine Einzelperson und kein einzelnes Unternehmen hat die Macht, die Bedingungen zu diktieren, unter denen der Austausch von Gütern und Dienstleistungen stattfindet (anders als bei einem Monopol oder Oligopol). Unter den Gegebenheiten des vollkommenen Wettbewerbs, so behaupten Wirtschaftswissenschaftler, würden Waren so effektiv wie möglich erzeugt – d. h. zu den geringsten Kosten und Preisen –, und die Konsumenten würden die maximale Menge an Gütern und Dienstleistungen erhalten.

 Arbeitsfähige Konkurrenz

Das Fehlen des vollkommenen Wettbewerbs in den meisten Märkten führte dazu, eine realistische Alternative zu suchen, um den Markt in bestimmten Fällen zu bewerten. In der Praxis ist die Anzahl der Firmen eher begrenzt, und eine Firma kann übermäßigen Einfluss auf den Markt ausüben. Auch verfügen die Marktteilnehmer selten über alle Informationen über die Marktbedingungen. Aber so lange sich die Situation nicht derart zuspitzt, dass der Staat eingreifen muss, betrachtet man das Wettbewerbsniveau als "arbeitsfähig". Der Wettbewerb kann in dem Sinne arbeitsfähig sein, dass die erreichten Ergebnisse grob betrachtet vergleichbar sind mit dem, was als Annahme im theoretischen Ideal des vollkommenen Wettbewerbs passieren würde. Der größte Nachteil beim Konzept des arbeitsfähigen Wettbewerbs ist seine Unbestimmtheit; es sind keine präzisen Kriterien entwickelt worden, um zu bestimmen, wann ein arbeitsfähiger Wettbewerb tatsächlich existiert. Unlauteren Wettbewerb nennt man Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und die guten Sitten. Die Verhaltensnormen für konkurrierende Unternehmen sind gesetzlich geregelt, um die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern und der Allgemeinheit zu wahren. Im Geschäftsverkehr sind allgemein solche Handlungen von Wettbewerbern verboten, die gegen die guten Sitten unter Gewerbetreibenden verstoßen.

Zu den sittenwidrigen Handlungen gehören u. a. die Nachahmung oder Verwertung fremder Leistungsergebnisse, wirtschaftlicher Boykott, die Anwendung von rechtlichem oder psychologischem Kaufzwang, vergleichende Werbung, Absatzbehinderung, das Abwerben von Arbeitskräften, Täuschung und Irreführung der Kunden sowie das "Anreißen", d. h. Kundenfang durch übertriebenes Ansprechen oder Anrufen.

Als gesonderte Tatbestände kennt das Gesetz u. a. die unerlaubte Werbung, die  Angestelltenbestechung, die Anschwärzung und die Verleumdung, den Verrat von Geschäftsgeheimnissen und Verstöße gegen die Regeln des Räumungsverkaufs oder des Rabatts.

 

 

Unternehmungszusammenschluss

Unter Unternehmenszusammenschluss versteht man die Verbindung zweier oder mehrerer Unternehmen zu einem einzigen. Er kann unter verschiedenen Vorzeichen geschehen. Bei der Übernahme kauft ein Unternehmen das Vermögen eines oder mehrerer anderer Unternehmen. Es gliedert sie in seine Unternehmensstruktur ein und behält seine ursprüngliche Identität. Im Unterschied dazu werden bei einer Fusion mehrere Unternehmen zu einer völlig neuen Firma vereinigt. Bei einer Firmenübernahme wird, im Gegensatz zum Unternehmenszusammenschluss, eine Gesellschaft gegen ihren Willen gekauft. Beim Unternehmenszusammenschluss erwirbt der Käufer die Aktiva und Passiva der anderen Firmen. Schließen sich zwei Konkurrenten zusammen, nennt man dies einen horizontalen Zusammenschluss; schließen sich Lieferanten und Kunden zusammen, nennt man dies einen vertikalen Zusammenschluss.

Unternehmenszusammenschlüsse werden oft gemacht, um nachlassende Geschäfte wiederzubeleben, den Wettbewerb zu verringern oder die Produktion zu diversifizieren. In den meisten Ländern bestehen strenge Wettbewerbsgesetze, um sicherzustellen, dass Unternehmenszusammenschlüsse nicht zu Monopolen führen (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Deutschland).

 

MONOPOL

Das Monopol ist eine Marktform, bei der ein einzelnes Wirtschaftsunternehmen eine Ware herstellt und vertreibt oder eine Dienstleistung erbringt. Bei einem Monopol gibt es praktisch keinen Ersatz für das verkaufte Produkt oder die Dienstleistung, und auch keine ernsthafte Bedrohung durch einen Konkurrenten, der auf den Markt drängt. Durch eine Monopolstellung kann der Monopolist den Preis bestimmen. 

Es gibt folgende Arten von Monopolen: (1) natürliche Monopole aufgrund der Kontrolle aller wichtigen Rohstoffe, die für die Herstellung des Produkts nötig sind, (2) Monopole aufgrund der alleinigen technischen Kenntnisse, die für ein Produktionsverfahren nötig sind, (3) rechtlich gesicherte Monopole z. B. aufgrund eines Patents, (4) ein Staatsmonopol, bei dem der Staat sich das Recht auf die Herstellung und den Vertrieb einer Ware oder Dienstleistung vorbehält. So haben die Stadtwerke ein Monopol auf die Elektrizitäts- und Wasserversorgung. Bis vor wenigen Jahren war die Deutsche Bundespost ein staatliches Unternehmen, das ein Staatsmonopol hatte.

 Monopoltheorie

Wirtschaftswissenschaftler haben Theorien aufgestellt, warum sich das Verhalten einer Monopolfirma merklich von dem einer Wettbewerbsfirma unterscheidet. Ein Monopolunternehmen steht wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen zwei Kräften gegenüber: (1) einer Reihe von Nachfragebedingungen für das Wirtschaftsgut oder die Dienstleistung, die es herstellt; (2) einer Reihe von Kostenbedingungen, die bestimmen, wie viel es an jene zahlen muss, die die Mittel und die Arbeitskraft liefern, die es zur Herstellung des Produkts benötigt. Jedes  Wirtschaftsunternehmen muss seine Produktion auf den Punkt abstimmen, an dem der Gewinn – also die Differenz zwischen den Einnahmen, die es aus den Verkäufen erhält, und den Kosten, die bei der Herstellung der verkauften Mengen entstanden sind – maximiert werden

kann. Der Produktionsumfang, bei dem das Unternehmen den größten Gewinn erzielt, ist nicht unbedingt der, bei dem es den höchstmöglichen Preis für sein Produkt erhält. Der Hauptunterschied zwischen einer Monopolgesellschaft und einem Unternehmen in der Wettbewerbswirtschaft ist, dass das Monopol eine größere Kontrolle über die Preise hat. Die Monopolfirma hat dadurch mehr Freiheit als ein Wettbewerbsunternehmen, Preis und Produktion zur Erreichung des maximalen Gewinnes anzupassen.

Vom gesellschaftspolitischen Standpunkt aus betrachtet, wirkt sich ein Monopol negativ auf den wirtschaftlichen Wettbewerb aus. Im Allgemeinen führt das Monopol im Vergleich zum Wettbewerb zu einem geringeren Ausstoß an Gütern und Dienstleistungen. Außerdem sind oft die Preise höher als in einer Wettbewerbswirtschaft.

 

Monopolarten

Es gibt verschiedene Arten von Wirtschaftsmonopolen, darunter natürliche Monopole, Konzerne, Kartelle und industrielle Unternehmenszusammenschlüsse.

 

Staatliche Monopole

Ein Beispiel für ein staatliches oder kommunales Monopol sind die Stadtwerke. Sie stellen Dienstleistungen zur Verfügung, die lebenswichtig für das Gemeinwohl sind. Sie stellen z. B. die Versorgung mit Wasser und Energie sicher.

 

Unternehmenszusammenschlüsse 

Die Bemühungen, einen Industriezweig so zu organisieren, dass praktisch eine Monopolstellung entsteht, nehmen verschiedene Formen an. Jede Verbindung von Firmen, durch die der Wettbewerb vermindert wird, kann vertikal, horizontal oder gemischt erfolgen. Bei einer vertikalen Verbindung werden Firmen, die an bestimmten Stadien eines Produktionsablaufes beteiligt sind, in einem einzigen Unternehmen zusammengefasst. Einige der Ölgesellschaften besitzen z. B. Ölfelder, Raffinerien, Transportsysteme und Verkaufsstellen. Bei einer horizontalen Verbindung werden Firmen desselben Industriebereichs und derselben Produktionsebene zusammengefasst. Bei horizontalen Unternehmenszusammenschlüssen werden Firmen aus verschiedenen unzusammenhängenden Industrien in einer einzigen Organisation zusammengefasst. Alle Unternehmenszusammenschlüsse und Firmenverbindungen tragen in sich die Möglichkeit, den Wettbewerb auszuschalten und ein Monopol zu bilden. Unternehmenszusammenschlüsse werden von den Kartellbehörden der einzelnen Länder und innerhalb der Europäischen Union auch durch die Europäische Kommission gründlich geprüft. 

 


Suche in unserer Hotel-Datenbank:

                                        Bei Fragen schicken Sie uns bitte eine Email an: info@gispo.de  
                                       Telefon: 02373 / 39 35 89      Telefax: 02373 / 39 35 90
                                                Stand: 21.September 2001