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1. Markt (von
lateinisch mercatus: Handel, Messe), unter Markt versteht man im engeren Sinne
ein Ort, an dem sich Käufer und Verkäufer treffen, um wirtschaftliche Güter
gegen Geld zu tauschen. Im weiteren Sinne ist ein Markt jedes Zusammentreffen
von Angebot und Nachfrage, unabhängig davon, ob er geographisch oder zeitlich
eindeutig bestimmbar ist, wie beispielsweise ein Wochenmarkt, oder ob er ein
weltweiter Markt ist wie der Markt für Investitionsgüter (Maschinen u. a.).
Auch ist es gleichgültig, unter welchen Umständen Angebot und Nachfrage
zusammentreffen. Beim Devisenmarkt beispielsweise einigen sich Käufer und Verkäufer
am Telefon. In der klassischen volkswirtschaftlichen Theorie bildet sich als
Ergebnis des Zusammenwirkens von Angebot und Nachfrage der Marktpreis: Er ist
ein Gleichgewichtspreis und liegt im Schnittpunkt zwischen Nachfrage- und
Angebotskurve (bei den meisten wirtschaftlichen Gütern steigt die Nachfrage mit
sinkendem Preis, während das Angebot mit dem Preis steigt). Zum Marktpreis kann
die größtmögliche Gütermenge abgesetzt werden; er räumt den Markt, d. h.,
es gibt weder einen Angebots- noch einen Nachfrageüberhang. Der Marktpreis
zeigt die Knappheit eines Gutes an: Je knapper das Angebot eines begehrten Gutes
ist, desto eher kann man den Preis anheben, z. B. für Äpfel nach einem
schlechten Erntejahr. Umgekehrt sinkt der Preis für ein Gut, wenn das Angebot
größer ist als die Nachfrage. Der Marktpreis kann sich nur frei bilden, wenn
auf einem Markt ein vollkommener Wettbewerb herrscht: Keiner unter den Anbietern
und Nachfragern darf so viel Macht haben, dass er den Preis beeinflussen kann.
Der vollkommene Wettbewerb ist die theoretische Grundvoraussetzung für eine
freie Marktwirtschaft. Realisiert wird solch ein vollkommener Markt in der
Praxis am ehesten an der Börse. Marktformen Man kann die Märkte, die in einer
Volkswirtschaft bestehen, nach dem Umfang des Wettbewerbs auf Angebots- und
Nachfrageseite einteilen in Polypole, Oligopole und Monopole. Im
Polypolkonkurrieren viele relativ kleine, ungefähr gleich starke
Wirtschaftseinheiten miteinander. Im Oligopol stehen einige mittlere, in etwa
gleich starke weitersagen! Wirtschaftseinheiten in Konkurrenz zueinander. Im
Monopol gibt es nur einen großen Anbieter bzw. Nachfrager. Der Marktanteil ist
der Anteil eines Unternehmens oder Produkts auf dem Markt oder einem Teilmarkt.
Der Marktanteil ist das Verhältnis zwischen dem eigenen und dem Gesamtabsatz.
Dabei kann der Wert oder die Menge der verkauften Einheiten verglichen werden.
Am bedeutendsten für die Unternehmenspolitik ist der Marktanteil in bestimmten
Verkaufsregionen und die Entwicklung des Marktanteils in einer bestimmten
Zeitspanne. Das Statistische Bundesamtanleitung kann den Marktanteil eines Unternehmens ermitteln. Ob ein
Unternehmen gemäß dem Kartellgesetz marktbeherrschend ist, geht aus seinem
Marktanteil hervor. Marktkräfte, Angebot und Nachfrage; sie bestimmen den Preis
eines Wirtschaftsgutes. Die Marktwirtschaft ist die Wirtschaftsordnung, in der
hauptsächlich der Markt und die Marktpreise steuern, welche Güter in welcher
Zahl erstellt werden, welche Produktionsfaktoren verwendet werden und an wen die
erstellten Güter verteilt werden. Notwendige Voraussetzungen für eine
Marktwirtschaft sind eine demokratische Staatsform, das Privateigentum an
Produktionsmitteln, Wettbewerb, die Freiheit des Einzelnen, seine Geschäfte
ohne staatliche Einmischung im Eigeninteresse zu verfolgen (nach Gewinn zu
streben), Gewerbe- und Vertragsfreiheit, freie Wahl des Berufs und
Arbeitsplatzes, selbständige Spar- und Konsumentscheidungen sowie freie Preise.
Der Nationalökonom Adam Smith schuf in seinem 1776 erschienenen Buch über
Natur und Ursachen des Volkswohlstandes das Modell einer reinen Marktwirtschaft:
Darin kann der einzelne im Eigeninteressehandeln und sich unbehindert von
direkten Staatseingriffen entfalten. Jeder Marktteilnehmer ist frei, den größtmöglichen
persönlichen Nutzen aus seinem Handel zu ziehen. Das führt nach Smith
automatisch zum größtmöglichen Wohlstand für alle. Der Staat darf in einer reinen Marktwirtschaft nur dafür
sorgen, dass die Voraussetzungen für das Funktionieren der Marktwirtschaft
geschaffen und eingehalten werden. Das von Smith und anderen geschaffene Modell
einer reinen Marktwirtschaft ist nie vollkommen verwirklicht worden. Diejenigen
Wirtschaftssysteme Europas, die sich im 19. Jahrhundert weitgehend dem Modell
annäherten, erreichten bei weitem nicht die gesteckten Ziele: Die
Marktwirtschaft führte zu Monopolen, die den Wettbewerb außer Kraft setzten.
Die Löhne der unselbständig Tätigen lagen am Existenzminimum und wurden als
ungerecht empfunden. Es entstanden Wirtschaftskrisen mit Massenarbeitslosigkeit.
Schließlich wurde ein Eingreifen des Staates notwendig. Der Marxismus
entwickelte als Gegenmodell zur Marktwirtschaft die Planwirtschaft. Sie ersetzt
den Markt als Steuerungsinstrument durch eine zentrale Planung. Ein weiteres,
drittes Modell ist die soziale Marktwirtschaft. In diesem Modell kommt dem Staat
die Aufgabe zu, sozial nicht vertretbare Folgen der Marktwirtschaft zu
verhindern. Das Modell lag dem wirtschaftlichen Wiederaufbau der Bundesrepublik
Deutschland nach dem 2. Weltkrieg zugrunde: Der Staat schützt den Wettbewerb
auf den Gütermärkten durch eine sozial ausgestaltete Wettbewerbsordnung und
wacht über ihre Einhaltung. 1957 setzte Ludwig Erhard das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen durch, um zu verhindern, dass sich zu große
Macht in den Händen von Unternehmen oder Unternehmensgruppen konzentrierte.
In einer sozialen Marktwirtschaft begegnet der Staat
Konjunkturschwankungen mit konjunkturpolitischen Maßnahmen, z. B. Ausgaben
durch die öffentliche Hand, um die Nachfrage anzuregen. Mit Struktur- und
Bildungspolitik übernimmt er Aufgaben, die die private Initiative überfordern
würden. Er schafft ein soziales Netz, um Beschäftigte und sozial Schwache
abzusichern. Durch Steuern bzw. Steuererleichterungen korrigiert er die
Einkommens- und Vermögensverteilung. Der Zusatz "sozial" weist darauf
hin, dass in das System auch soziale Sicherungen für die Bevölkerung eingebaut
sind. In diesem Sinne stellt die soziale Marktwirtschaft den Versuch einer
Synthese zwischen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und sozialer
Gerechtigkeit dar. Das Konzept der sozialen Marktwirtschaft entwickelte die so
genannte "Freiburger Schule", eine Gruppe von Ökonomen an der
Universität Freiburg, zwischen 1930 und 1950. Geprägt wurde der Begriff im
Jahr 1947 durch den Ökonomen Alfred Müller-Armack. In der Bundesrepublik
Deutschland ist der Begriff der sozialen Marktwirtschaft vor allem mit Ludwig
Erhard verbunden, der dieses Konzept als Bundeswirtschaftsminister im ersten
Kabinett der neu gegründeten Bundesrepublik ab 1949 umsetzte. Seither gehört
die soziale Marktwirtschaft zu den Eckpfeilern der deutschen
Gesellschaftsordnung. Die gesamtwirtschaftlichen Ziele der sozialen
Marktwirtschaft – Vollbeschäftigung, stetiges Wirtschaftswachstum, Stabilität
des Preisniveaus sowie außenwirtschaftliches Gleichgewicht – wurden 1967 im
"Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums" – kurz
Stabilitätsgesetz genannt – formuliert. Die Einführung der sozialen
Marktwirtschaft fiel zeitlich mit dem so genannten Wirtschaftswunder zusammen,
einem beispiellosen Wirtschaftsaufschwung in der Geschichte der Bundesrepublik.
Seit Mitte der neunziger Jahre kommt es verstärkt zu politischen Diskussionen
über die "Bezahlbarkeit des Sozialstaates" und somit zur
Infragestellung des wirtschaftspolitischen Konzeptes der sozialen
Marktwirtschaft insgesamt. 2.
Wettbewerb Der
Wettbewerb ist die Rivalität zwischen Marktteilnehmern um Markanteile. In einer
Marktwirtschaft kommt dem Wettbewerb die zentrale Steuerungsfunktion zu. Vollkommener
Wettbewerb Das
theoretische Ideal, das Wirtschaftswissenschaftler entwickelten, um die
Bedingungen festzulegen, unter denen der Wettbewerb seine größte Effektivität
erreichen würde, nennt man "vollkommenen" Wettbewerb. Obwohl kaum möglich,
bietet der vollkommene Wettbewerb als Konzept einen nützlichen Maßstab bei der
Einschätzung der Leistung tatsächlicher Märkte. Vollkommener Wettbewerb
besteht unter folgenden Bedingungen: 1. eine Industrie hat eine große Zahl von
Geschäftsfirmen und Käufern; 2. die Firmen sind im Durchschnitt klein; 3. Käufer
und Verkäufer sind über alle Transaktionen innerhalb des Marktes informiert.
Die praktische Bedeutung einer großen Anzahl kleiner Firmen und vieler Käufer
liegt darin, dass die Macht, das Verhalten der Marktteilnehmer zu beeinflussen,
gründlich verteilt ist. Mit anderen Worten, keine Einzelperson und kein
einzelnes Unternehmen hat die Macht, die Bedingungen zu diktieren, unter denen
der Austausch von Gütern und Dienstleistungen stattfindet (anders als bei einem
Monopol oder Oligopol). Unter den Gegebenheiten des vollkommenen Wettbewerbs, so
behaupten Wirtschaftswissenschaftler, würden Waren so effektiv wie möglich
erzeugt – d. h. zu den geringsten Kosten und Preisen –, und die Konsumenten
würden die maximale Menge an Gütern und Dienstleistungen erhalten. Arbeitsfähige
Konkurrenz Das Fehlen
des vollkommenen Wettbewerbs in den meisten Märkten führte dazu, eine
realistische Alternative zu suchen, um den Markt in bestimmten Fällen zu
bewerten. In der Praxis ist die Anzahl der Firmen eher begrenzt, und eine Firma
kann übermäßigen Einfluss auf den Markt ausüben. Auch verfügen die
Marktteilnehmer selten über alle Informationen über die Marktbedingungen. Aber
so lange sich die Situation nicht derart zuspitzt, dass der Staat eingreifen
muss, betrachtet man das Wettbewerbsniveau als "arbeitsfähig". Der
Wettbewerb kann in dem Sinne arbeitsfähig sein, dass die erreichten Ergebnisse
grob betrachtet vergleichbar sind mit dem, was als Annahme im theoretischen
Ideal des vollkommenen Wettbewerbs passieren würde. Der größte Nachteil beim
Konzept des arbeitsfähigen Wettbewerbs ist seine Unbestimmtheit; es sind keine
präzisen Kriterien entwickelt worden, um zu bestimmen, wann ein arbeitsfähiger
Wettbewerb tatsächlich existiert. Unlauteren Wettbewerb nennt man Verstöße
gegen das Wettbewerbsrecht und die guten Sitten. Die Verhaltensnormen für
konkurrierende Unternehmen sind gesetzlich geregelt, um die Interessen von
Mitbewerbern, Verbrauchern und der Allgemeinheit zu wahren. Im Geschäftsverkehr
sind allgemein solche Handlungen von Wettbewerbern verboten, die gegen die guten
Sitten unter Gewerbetreibenden verstoßen. Zu den
sittenwidrigen Handlungen gehören u. a. die Nachahmung oder Verwertung fremder
Leistungsergebnisse, wirtschaftlicher Boykott, die Anwendung von rechtlichem
oder psychologischem Kaufzwang, vergleichende Werbung, Absatzbehinderung, das
Abwerben von Arbeitskräften, Täuschung und Irreführung der Kunden sowie das
"Anreißen", d. h. Kundenfang durch übertriebenes Ansprechen oder
Anrufen. Als
gesonderte Tatbestände kennt das Gesetz u. a. die unerlaubte Werbung, die
Angestelltenbestechung, die Anschwärzung und die Verleumdung, den Verrat
von Geschäftsgeheimnissen und Verstöße gegen die Regeln des Räumungsverkaufs
oder des Rabatts. Unternehmungszusammenschluss Unter
Unternehmenszusammenschluss versteht man die Verbindung zweier oder mehrerer
Unternehmen zu einem einzigen. Er kann unter verschiedenen Vorzeichen geschehen.
Bei der Übernahme kauft ein Unternehmen das Vermögen eines oder mehrerer
anderer Unternehmen. Es gliedert sie in seine Unternehmensstruktur ein und behält
seine ursprüngliche Identität. Im Unterschied dazu werden bei einer Fusion
mehrere Unternehmen zu einer völlig neuen Firma vereinigt. Bei einer Firmenübernahme
wird, im Gegensatz zum Unternehmenszusammenschluss,
eine Gesellschaft gegen ihren Willen gekauft. Beim Unternehmenszusammenschluss
erwirbt der Käufer die Aktiva und Passiva der anderen Firmen. Schließen sich
zwei Konkurrenten zusammen, nennt man dies einen horizontalen Zusammenschluss;
schließen sich Lieferanten und Kunden zusammen, nennt man dies einen vertikalen
Zusammenschluss. Unternehmenszusammenschlüsse
werden oft gemacht, um nachlassende Geschäfte wiederzubeleben, den Wettbewerb
zu verringern oder die Produktion zu diversifizieren. In den meisten Ländern
bestehen strenge Wettbewerbsgesetze, um sicherzustellen, dass
Unternehmenszusammenschlüsse nicht zu Monopolen führen (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen in Deutschland). MONOPOL Das Monopol
ist eine Marktform, bei der ein einzelnes Wirtschaftsunternehmen eine Ware
herstellt und vertreibt oder eine Dienstleistung erbringt. Bei einem Monopol
gibt es praktisch keinen Ersatz für das verkaufte Produkt oder die
Dienstleistung, und auch keine ernsthafte Bedrohung durch einen Konkurrenten,
der auf den Markt drängt. Durch eine Monopolstellung kann der Monopolist den
Preis bestimmen. Es gibt
folgende Arten von Monopolen: (1) natürliche Monopole aufgrund der Kontrolle
aller wichtigen Rohstoffe, die für die Herstellung des Produkts nötig sind,
(2) Monopole aufgrund der alleinigen technischen Kenntnisse, die für ein
Produktionsverfahren nötig sind, (3) rechtlich gesicherte Monopole z. B.
aufgrund eines Patents, (4) ein Staatsmonopol, bei dem der Staat sich das Recht
auf die Herstellung und den Vertrieb einer Ware oder Dienstleistung vorbehält.
So haben die Stadtwerke ein Monopol auf die Elektrizitäts- und
Wasserversorgung. Bis vor wenigen Jahren war die Deutsche Bundespost ein
staatliches Unternehmen, das ein Staatsmonopol hatte. Monopoltheorie Wirtschaftswissenschaftler
haben Theorien aufgestellt, warum sich das Verhalten einer Monopolfirma merklich
von dem einer Wettbewerbsfirma unterscheidet. Ein Monopolunternehmen steht wie
jedes andere Wirtschaftsunternehmen zwei Kräften gegenüber: (1) einer Reihe
von Nachfragebedingungen für das Wirtschaftsgut oder die Dienstleistung, die es
herstellt; (2) einer Reihe von Kostenbedingungen, die bestimmen, wie viel es an
jene zahlen muss, die die Mittel und die Arbeitskraft liefern, die es zur
Herstellung des Produkts benötigt. Jedes Wirtschaftsunternehmen
muss seine Produktion auf den Punkt abstimmen, an dem der Gewinn – also die
Differenz zwischen den Einnahmen, die es aus den Verkäufen erhält, und den
Kosten, die bei der Herstellung der verkauften Mengen entstanden sind –
maximiert werden kann. Der
Produktionsumfang, bei dem das Unternehmen den größten Gewinn erzielt, ist
nicht unbedingt der, bei dem es den höchstmöglichen Preis für sein Produkt
erhält. Der Hauptunterschied zwischen einer Monopolgesellschaft und einem
Unternehmen in der Wettbewerbswirtschaft ist, dass das Monopol eine größere
Kontrolle über die Preise hat. Die Monopolfirma hat dadurch mehr Freiheit als
ein Wettbewerbsunternehmen, Preis und Produktion zur Erreichung des maximalen
Gewinnes anzupassen. Vom
gesellschaftspolitischen Standpunkt aus betrachtet, wirkt sich ein Monopol
negativ auf den wirtschaftlichen Wettbewerb aus. Im Allgemeinen führt das
Monopol im Vergleich zum Wettbewerb zu einem geringeren Ausstoß an Gütern und
Dienstleistungen. Außerdem sind oft die Preise höher als in einer
Wettbewerbswirtschaft. Monopolarten Es gibt
verschiedene Arten von Wirtschaftsmonopolen, darunter natürliche Monopole,
Konzerne, Kartelle und industrielle Unternehmenszusammenschlüsse. Staatliche
Monopole Ein Beispiel
für ein staatliches oder kommunales Monopol sind die Stadtwerke. Sie stellen
Dienstleistungen zur Verfügung, die lebenswichtig für das Gemeinwohl sind. Sie
stellen z. B. die Versorgung mit Wasser und Energie sicher. Unternehmenszusammenschlüsse Die Bemühungen, einen Industriezweig so zu organisieren, dass praktisch eine Monopolstellung entsteht, nehmen verschiedene Formen an. Jede Verbindung von Firmen, durch die der Wettbewerb vermindert wird, kann vertikal, horizontal oder gemischt erfolgen. Bei einer vertikalen Verbindung werden Firmen, die an bestimmten Stadien eines Produktionsablaufes beteiligt sind, in einem einzigen Unternehmen zusammengefasst. Einige der Ölgesellschaften besitzen z. B. Ölfelder, Raffinerien, Transportsysteme und Verkaufsstellen. Bei einer horizontalen Verbindung werden Firmen desselben Industriebereichs und derselben Produktionsebene zusammengefasst. Bei horizontalen Unternehmenszusammenschlüssen werden Firmen aus verschiedenen unzusammenhängenden Industrien in einer einzigen Organisation zusammengefasst. Alle Unternehmenszusammenschlüsse und Firmenverbindungen tragen in sich die Möglichkeit, den Wettbewerb auszuschalten und ein Monopol zu bilden. Unternehmenszusammenschlüsse werden von den Kartellbehörden der einzelnen Länder und innerhalb der Europäischen Union auch durch die Europäische Kommission gründlich geprüft.
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