Lehrinhalte                                                                   

 

Konzerne

 

In der Geschichte haben Hersteller oft versucht, sich eine Monopolstellung zu verschaffen. Eines der frühesten Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, war der Konzern. Bei der Bildung eines Konzerns wird die tatsächliche Kontrolle über ein Unternehmen an eine Einzelperson oder eine kleine Gruppe von Personen übertragen. Diese Technik führte in den Vereinigten Staaten nach dem Amerikanischen Bürgerkrieg zur Verabschiedung des Sherman Antitrust Act, eines Gesetzes, das 1890 verabschiedet wurde. Dieses Gesetz schränkte Konzerne und andere Wirtschaftsunternehmen ein, die Monopole errichten wollten. In Deutschland gibt es das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das in § 22 ein marktbeherrschendes Unternehmen oder einen Konzern definiert und den Missbrauch seiner Marktmacht zur Behinderung, Diskriminierung und Ausbeutung von Konkurrenten untersagt.

 

Konzerne:

Der Konzern ist ein Zusammenschluss rechtlich selbständiger Unternehmen unter einer einheitlichen Leitung, wobei die abhängigen Unternehmen zwar rechtlich selbständig bleiben, aber ihre wirtschaftliche Selbständigkeit aufgeben. Ein Konzern wird geleitet von der  Muttergesellschaft. Sie hält die Mehrheit der Aktien der Tochtergesellschaften. Die Muttergesellschaft kann selbst produzieren oder die Tochtergesellschaften nur verwalten. Die Gesellschaftsform der einzelnen Unternehmungen kann die Personengesellschaft, die Kapitalgesellschaft oder auch die Einzelfirma sein. Man unterscheidet zwischen vertikalen, horizontalen und Mischkonzernen. In horizontalen Konzernen sind Unternehmen der gleichen Produktionsstufe zusammengeschlossen, z. B. mehrere Bergwerke. In vertikalen Konzernen vereinigen sich Unternehmen aufeinander folgender Produktionsstufen, d. h. von der Rohstoffbasis bis zum Vertrieb. In Mischkonzernen findet man Unternehmen verschiedenster Art, z. B. Banken, Versicherungen, Reiseunternehmen. Von Konzernen unterschieden werden Fusionen und Kartelle.

Der Multinationaler Konzern ist ein transnationales oder internationales Unternehmen, das in mehreren Staaten Produktionsstätten (Tochtergesellschaften) hat. Die Vorteile solcher multinationaler Unternehmen liegen in der Möglichkeit zur Kostensenkung durch Ausnutzung billiger Roh- und Betriebsstoffe oder günstiger Transportkosten, der Ausnutzung von staatlichen Investitionsprogrammen und von Steuervorteilen, der Umgehung von Handelsbeschränkungen durch die Verlagerung der Produktion in die potentiellen Abnehmerländer usw. In der Praxis treiben multinationale Konzerne die vertikale Integration immer weiter voran, um jede Stufe des wirtschaftlichen Geschehens innerhalb eines Wirtschaftszweiges kontrollieren zu können. Von der Ausbeutung der Rohstoffe über die Errichtung der Produktionsanlagen bis hin zur Produktion und der Vermarktung der Produkte können sie so die Preise festlegen, die so nicht länger dem Wechselspiel von Angebot und Nachfrage unterliegen. So entstehen immer größer werdende Bereiche bürokratisch betriebswirtschaftlicher Planung innerhalb einer ansonsten freien Marktwirtschaft, auf die solche multinationalen Konzerne durch ihre Möglichkeiten der umfassenden Ressourcenkontrolle nicht mehr angewiesen sind. Von den 600 weltweit größten multinationalen Konzernen sind etwa 45 Prozent in den Vereinigten Staaten beheimatet; es folgt Japan mit fast 16 Prozent sowie Großbritannien mit über zehn Prozent. Der größte Teil ihrer multinationalen Aktivitäten findet in den Industrienationen statt. 1996 wickelten rund 38 000 multinationale Unternehmen mit insgesamt 250 000 Tochterfirmen etwa ein Drittel des gesamten Welthandels untereinander ab. 1992 betrug der Weltumsatz dieser Konzerne bereits 7,7 Billionen Mark, mehr als das Volumen des gesamtem Welthandels.

 

Horizontale, vertikale und anorganische Z.schlüsse, kommen i.d.Regel durch kapitalmäßige Verflechtung zustande.

Für die Entstehung eines K. ist es entscheidend, daß die Unternehmen unter

einheitlicher Leitung zusammengefasst werden. Dadurch geben sie ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit auf, sind aber rechtlich selbstständig.

 

Gleichordnungskonzern

Unternehmen unter einheitlicher Leitung zusammengefaßt.(Schw.konzerne)

Gemeinsames Leitungsorgan (Holding)

Dachgesellschaft übt selbst keine produktive Tätigkeit aus, sondern hält Beteiligungen, verwaltet und wirkt gezielt auf untergeordnete Unternehmen ein. Gegenwärtig werden solche Konzerne häufig wieder entflochten und auf ein oder wenige Grundgeschäfte zurückgeführt.

 

Unterordnungskonzern

Zusammenschluss von Unternehmen mit rechtlicher Selbstständigkeit aber wirtschaftlicher Abhängigkeit und einheitliche Leitung

Muttergesellschaft(Holding) , Tochtergesellschaften

Ein Unternehmen beherrscht ein oder mehrere andere U.nehmen

Trust: entsteht durch Fusion

Wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit der angeschlossenen Unternehmen geht verloren. Es entsteht ein Riesen-Unternehmen(meist AG), die für alle unterge ordneten Betriebe die alleinige Entscheidungsbefugnis besitzt.

Entweder durch Aufnahme neuer U.nehmen (A+B=A)oder Neugründung (A+B=C)

  Syndikat:

Unternehmen bilden zusätzlich eine gemeinsame Vertriebsgesellschaft, für An- und/oder Verkauf von ihren Produkten.

 


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                                                Stand: 21.September 2001