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Konzerne In der Geschichte haben Hersteller oft versucht,
sich eine Monopolstellung zu verschaffen. Eines der frühesten Mittel, um dieses
Ziel zu erreichen, war der Konzern. Bei der Bildung eines Konzerns wird die tatsächliche
Kontrolle über ein Unternehmen an eine Einzelperson oder eine kleine Gruppe von
Personen übertragen. Diese Technik führte in den Vereinigten Staaten nach dem
Amerikanischen Bürgerkrieg zur Verabschiedung des Sherman Antitrust Act, eines
Gesetzes, das 1890 verabschiedet wurde. Dieses Gesetz schränkte Konzerne und
andere Wirtschaftsunternehmen ein, die Monopole errichten wollten. In
Deutschland gibt es das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das in § 22
ein marktbeherrschendes Unternehmen oder einen Konzern definiert und den
Missbrauch seiner Marktmacht zur Behinderung, Diskriminierung und Ausbeutung von
Konkurrenten untersagt. Konzerne: Der Konzern ist ein Zusammenschluss rechtlich selbständiger
Unternehmen unter einer einheitlichen Leitung, wobei die abhängigen Unternehmen
zwar rechtlich selbständig bleiben, aber ihre wirtschaftliche Selbständigkeit
aufgeben. Ein Konzern wird geleitet von der
Muttergesellschaft. Sie hält die Mehrheit der Aktien der
Tochtergesellschaften. Die Muttergesellschaft kann selbst produzieren oder die
Tochtergesellschaften nur verwalten. Die Gesellschaftsform der einzelnen
Unternehmungen kann die Personengesellschaft, die Kapitalgesellschaft oder auch
die Einzelfirma sein. Man unterscheidet zwischen vertikalen, horizontalen und
Mischkonzernen. In horizontalen Konzernen sind Unternehmen der gleichen
Produktionsstufe zusammengeschlossen, z. B. mehrere Bergwerke. In vertikalen
Konzernen vereinigen sich Unternehmen aufeinander folgender Produktionsstufen,
d. h. von der Rohstoffbasis bis zum Vertrieb. In Mischkonzernen findet man
Unternehmen verschiedenster Art, z. B. Banken, Versicherungen, Reiseunternehmen.
Von Konzernen unterschieden werden Fusionen und Kartelle. Der Multinationaler Konzern ist ein transnationales
oder internationales Unternehmen, das in mehreren Staaten Produktionsstätten
(Tochtergesellschaften) hat. Die Vorteile solcher multinationaler Unternehmen
liegen in der Möglichkeit zur Kostensenkung durch Ausnutzung billiger Roh- und
Betriebsstoffe oder günstiger Transportkosten, der Ausnutzung von staatlichen
Investitionsprogrammen und von Steuervorteilen, der Umgehung von Handelsbeschränkungen
durch die Verlagerung der Produktion in die potentiellen Abnehmerländer usw. In
der Praxis treiben multinationale Konzerne die vertikale Integration immer
weiter voran, um jede Stufe des wirtschaftlichen Geschehens innerhalb eines
Wirtschaftszweiges kontrollieren zu können. Von der Ausbeutung der Rohstoffe über
die Errichtung der Produktionsanlagen bis hin zur Produktion und der Vermarktung
der Produkte können sie so die Preise festlegen, die so nicht länger dem
Wechselspiel von Angebot und Nachfrage unterliegen. So entstehen immer größer
werdende Bereiche bürokratisch betriebswirtschaftlicher Planung innerhalb einer
ansonsten freien Marktwirtschaft, auf die solche multinationalen Konzerne durch
ihre Möglichkeiten der umfassenden Ressourcenkontrolle nicht mehr angewiesen
sind. Von den 600 weltweit größten multinationalen Konzernen sind etwa 45
Prozent in den Vereinigten Staaten beheimatet; es folgt Japan mit fast 16
Prozent sowie Großbritannien mit über zehn Prozent. Der größte Teil ihrer
multinationalen Aktivitäten findet in den Industrienationen statt. 1996
wickelten rund 38 000 multinationale Unternehmen mit insgesamt 250 000
Tochterfirmen etwa ein Drittel des gesamten Welthandels untereinander ab. 1992
betrug der Weltumsatz dieser Konzerne bereits 7,7 Billionen Mark, mehr als das
Volumen des gesamtem Welthandels.
Horizontale,
vertikale und anorganische Z.schlüsse, kommen i.d.Regel durch kapitalmäßige
Verflechtung zustande. Für
die Entstehung eines K. ist es entscheidend, daß die Unternehmen unter einheitlicher
Leitung
zusammengefasst werden. Dadurch geben sie ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit
auf, sind aber rechtlich selbstständig.
Gleichordnungskonzern Unternehmen
unter einheitlicher Leitung zusammengefaßt.(Schw.konzerne) Gemeinsames
Leitungsorgan (Holding) Dachgesellschaft übt selbst keine produktive Tätigkeit
aus, sondern hält Beteiligungen, verwaltet und wirkt gezielt auf untergeordnete
Unternehmen ein. Gegenwärtig werden solche Konzerne häufig wieder entflochten
und auf ein oder wenige Grundgeschäfte zurückgeführt. Unterordnungskonzern Zusammenschluss
von Unternehmen mit rechtlicher Selbstständigkeit aber wirtschaftlicher Abhängigkeit
und einheitliche Leitung Muttergesellschaft(Holding)
, Tochtergesellschaften Ein
Unternehmen beherrscht ein oder mehrere andere U.nehmen Trust:
entsteht durch Fusion Wirtschaftliche
und rechtliche Selbstständigkeit der angeschlossenen Unternehmen geht verloren.
Es entsteht ein Riesen-Unternehmen(meist AG), die für alle unterge ordneten
Betriebe die alleinige Entscheidungsbefugnis besitzt. Entweder
durch Aufnahme neuer U.nehmen (A+B=A)oder Neugründung (A+B=C) Unternehmen bilden zusätzlich eine gemeinsame Vertriebsgesellschaft, für An- und/oder Verkauf von ihren Produkten.
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