Lehrinhalte                                                                   

 

HAFTUNG

Vertragspartner sind zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages verpflichtet.

Bei schuldhafter Verletzung muß dem Vertragspartner Schadensersatz geleistet werden.

Bewirtungs- / Beherbergungsvertrag:

Einwandfreie Ware + Verantwortung, daß Gast während des Aufenthaltes im Hause keinen Schaden erleidet.

VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT

Bei zugänglich gemachtem Grundstück....Sorge tragen, dass nichts passiert. Keine Haftung, wenn der Gast selbst schuldhaft den Schaden verursachte. Haftung auch bei vorvertraglichen Beziehungen. (Anbahnung Vertrag, auch wenn kein Vertragsabschluß) Gast rutscht auf dem Weg zum Tisch aus (wollte was trinken) da frisch  gewischt.

ERFÜLLUNGSGEHILFE

Voraussetzung:            

Vertrag zwischen Wirt und Gast

Erfüllung erfolgt durch den Kellner, d.h. dieser ist Gehilfe und im Auftrag des Wirtes tätig.

Haftung:                       

Wirt haftet, vertreten durch den Gehilfen, wenn er den Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.Falls Gast eine Mitschuld trifft, nicht.

 

 

VERRICHTUNGSGEHILFE

Voraussetzung:            

Wirt/geschädigte Person hatten kein Vertragsverhältnis

Gehilfe handelt im Auftrag des Wirtes in Verrichtung einer ihm aufgetragenen Tätigkeit.

Haftung:                       

Wirt, da unerlaubte Handlung. Gehilfe ist i.A.tätig. Befreiung:

Nachweis: 

keine fahrlässige oder vorsätzliche Handlung bei der Auswahl + Überwachung einer Person.

       

Alle Wirte:

Haftung bei unerlaubter Handlung bzw. aus Vertrag/Vorvertrag

Haftung für Mitarbeiter (Erf./Ver.gehilfe)

 

Gastwirte: (Beherbergungswirte) 

strenge Haftung auch ohne Verschulden

 

Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht aus unerlaubten Handlungen

 
Verletzung eines absoluten Rechts

Leben, Gesundheit, Eigentum

 

Verschulden

Vorsätzlich: 

der Erfolg wird wissentlich/absichtlich herbeigeführt

Fahrlässig: 

wer die im Verkehr übliche Sorgfalt außer Acht läßt

 

Widerrechtlichkeit

Es darf keine Gründe für die Schädigung geben.Außer Notwehr, Notwehr

 

 


Suche in unserer Hotel-Datenbank:

                                        Bei Fragen schicken Sie uns bitte eine Email an: info@gispo.de  
                                       Telefon: 02373 / 39 35 89      Telefax: 02373 / 39 35 90
                                                Stand: 21.September 2001