Lehrinhalte                                                                   

 

Bewirtungsvertrag
(Werklieferungsvertrag)

Angebot und Annahme

  

Vertretbare Sache (Wiener Schnitzel) 

Anwendung des Kaufrechts 

Bei Mängeln Recht auf: 

  1. Wandelung

  2. Minderung

  3. Nachlieferung einer mangelfreien Sache

 

Nicht vertretbare Sache (Hochzeitsmahl) 

Bei Mängeln Recht auf:

  1. Wandelung / Minderung

  2. Mängelbeseitigung nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

  

Käufer einer fehlerhaften Sache hat ein 3 faches Wahlrecht:

 

  1.  Vertrag rückgängig machen (Wandelung)

  2. Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung)

  3. Nachlieferung einer mangelfreien Kaufsache  

Pflichten des Wirtes: 

  1. Angemessene Frist

  2. In guter Qualität

  3. Nach anerkannten Zubereitungsmethoden

 Gastronom sollte einige rechtliche Kenntnisse haben: taktisch richtiges Verhalten gegenüber den Gästen, um in krassen Fällen den Gast auch mal in seine Schranken weisen zu können und um nicht leichtfertig rechtliche Vorteile aus der Hand zu geben.

 


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                                                Stand: 21.September 2001