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AUSSCHANK ALKOHOLISCHER GETRÄNKE Verbot
des Ausschankes Der
gewerbsmäßige Ausschank alk. Getränke kann vorübergehend und für einen
bestimmten örtlichen Bereich ganz oder teilweise verboten werden, um die öffentliche
Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. -
Sport-/Musikveranstaltungen
- Demonstrationen und Protestveranstaltungen – Wahltage Es
geht um die Vermeidung von Ausschreitungen, da Einnahme von berauschenden
Mitteln zu einer starken emotionalen Erregbarkeit führen können, wobei
Hemmungen abgebaut werden können und sich Verhaltensweisen zeigen, die
verantwortungslos sind. Jugendschutzgesetz -
siehe
Bestimmungen Rechtliche
Folgen bei Alkoholausschank a)
Strafrecht (St.GB) –
Aussetzung
mit Todesfolge –
– Körperverletzung
mit Todesfolge –
- Körperverletzung
b)
Zivilrecht
(BGB) – unerlaubte Handlung (siehe Haftung)
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