Lehrinhalte                                                                   

 

AUSSCHANK ALKOHOLISCHER GETRÄNKE

Verbot des Ausschankes

Der gewerbsmäßige Ausschank alk. Getränke kann vorübergehend und für einen bestimmten örtlichen Bereich ganz oder teilweise verboten werden, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. 

-         Sport-/Musikveranstaltungen  - Demonstrationen und Protestveranstaltungen – Wahltage

Es geht um die Vermeidung von Ausschreitungen, da Einnahme von berauschenden Mitteln zu einer starken emotionalen Erregbarkeit führen können, wobei Hemmungen abgebaut werden können und sich Verhaltensweisen zeigen, die verantwortungslos sind.

Jugendschutzgesetz

-         siehe Bestimmungen

Rechtliche Folgen bei Alkoholausschank

a)      Strafrecht (St.GB)

        Aussetzung mit Todesfolge

        – Körperverletzung mit Todesfolge 

        - Körperverletzung

b)      Zivilrecht (BGB)

– unerlaubte Handlung (siehe Haftung)

 


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                                                Stand: 21.September 2001