Lehrinhalte                                                                   

 

Abschreibungen entsprechen einem Wertverzehr, der Kosten bedeutet, um das Wirtschaftsgut nach Ablauf der Leistungszeit wieder zu beschaffen (zu Anschaffungskosten).    

 Die lineare Abschreibung  

Der jährliche Betrag ist stets gleich, also z.B. immer um 1000.- DM.  

Abschreibungsbetrag = Anschaffungspreis / Nutzungsdauer, z.B. 50000.- / 10 Jahre = 5000.- p.a.

Diese Methode berücksichtigt nicht die Wertminderung durch technischen Fortschritt. Sie ist auch in keiner Beziehung zum Zeitwert, noch zur tatsächlichen Wertminderung.  

Der Wechsel zur degressiver Abschreibung ist nicht erlaubt, jedoch ist die lineare Abschreibung in der Steuer- und Handelsbilanz gültig.    

Die geometrisch degressive Abschreibung  

Der jährliche Prozent-Betrag ist stets gleich, also z.B. immer um 20%, jedoch maximal 30%.  

Abschr.betrag = 100 x (1-nÖ Restwert / Ansch.preis) mit n=Nutzungsdauer in Jahre  

z.B.: Ansch.preis = 10000.-, Dauer 10 Jahre, Restwert 1000.- = 20,57 %  

Ansch.preis = 10000.-, Dauer 10 Jahre, Restwert 100.- = 36,90 %

Bessere Berücksichtigung der tatsächlichen Wertminderung. Ein Wechsel zur linearen AfA ist erlaubt, jedoch nicht umgekehrt. Gültig in der  Handelsbilanz, wenn nach GoB bilanziert wird, auch in der Steuerbilanz anerkannt. Jedoch bei kurzer Laufzeit (Computer oder PKW) wird dieses Verfahren nicht in der Steuerbilanz anerkannt, allenfalls für langlebige Maschinen, Anlagen und Gebäuden.

 


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                                                Stand: 21.September 2001