Der Internet Service-Provider Gispo (nachfolgend Gispo genannt) erbringt seine Dienste
ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. 

Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. 

Änderungen an diesen AGB’s sind jederzeit möglich. 

Sie erhalten diese dann immer zuerst übers Internet. 

http://www.gispo.de/agb`s.htm

Ferner können Sie Einspruch gegen 
die geänderten AGB’s binnen einer Woche erheben. 

Sollten Sie dies nicht tun, erkennen Sie alle Änderungen an.  

Mit der von Ihnen geleisteten Unterschrift erkennen Sie diese AGB’s an.

(2.1) Der Vertrag über die Nutzung von Gispo kommt mit der Gegenzeichnung
        eines  Grundvertrages durch Gispo zustande.

(2.2) Gispo behält sich das Recht vor, die Annahme des Vertrages zu verweigern. 
        Einen Rechtsanspruch auf Abschluss des Vertrages seitens des 
        Kunden ist ausgeschlossen.

(3.1) Verträge treten mit der Unterzeichnung des Grundvertrages in Kraft und werden
        jeweils für mindestens 12 Monate Nutzungsdauer abgeschlossen, 
        beginnend mit dem Datum des Beginns der Leistungsverpflichtung. 

        Abweichende Laufzeiten sind schriftlich den Vertrag anzufügen.

(3.2) Verträge sind frühestens zum Ablauf der ersten Nutzungsperiode kündbar. 

        Die Kündigung muss Gispo mindestens 1 Monat vor Ablauf der Nutzungsperiode
        Schriftlich  per Einschreiben mit Rückschein zugehen. 

        Die Nachweispflicht über den Zugang der Kündigung obliegt den Kunden.

(3.3) Sofern keine Kündigung ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch
        um eine weitere Nutzungsperiode von 12  Monaten.  

(3.4) Wird der Vertrag vom Kunden ohne eine Pflichtverletzung von Gispo unter einer Laufzeit 
        von 12 Monaten gekündigt, so wird für getätigte Programmier- Administrationsarbeiten 
        eine Aufwandsentschädigung von 75,00 Euro erhoben.

(4.1) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von Gispo sachgerecht zu nutzen. 

Besonders ist er verpflichtet:

(a) Gispo erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und 
      alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen 
      ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.

(b) Gispo entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei 
      vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.

(c) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Gispo-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und 
     rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.

(d) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und zu befolgen.

(f) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweiligen Tarifordnung, zuzüglich der 
    gesetzlichen Mehrwertsteuer, fristgerecht zu zahlen.

(g) nach Abgabe einer Störungsmeldung, die Gispo durch die Überprüfung seiner Einrichtung 
     entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung 
      herausstellt, dass eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag.  

(i) für mögliche Fehler bei der Datenerfassung oder Datenübertragung wird von Gispo 
    keine Haftung übernommen.

(4.2) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer 
        Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser 
        Benutzerordnung berechtigen nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis 
        ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.  

(4.3) Der Aufraggeber hat die Leistungen des Vertrages unmittelbar nach der Freischaltung
       auf Ihre Korrektheit zu überprüfen und unverzüglich zu Rügen. 

       Etwaige Fehler sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach dem Empfang der 
       Auftragsbestätigung bzw.
Freischaltungsmeldung  schriftlich per Post zu beanstanden.

(4.4) der gemietete WebSpace darf folgende Inhalte nicht enthalten:

(a)   Sodomie, Sadismus und Flagelantentum

(b)   obszöne Darstellungen allgemein

(c)   Darstellung von Kindern.  Wenn Darsteller subjektiv jünger als 18 Jahre wirken, 
       reicht das als Tatbestand.

(d) Pädophilie allgemein

(e) Gesetzlich verbotenes Datenmaterial wie Kinderpornographie, Tierpornographie, MP3

(f) Informationsangebote mit rechts - oder sittenwidrigen Inhalten

(g) Informationenangebote, die i. S. d. $ 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, 
Gewalt oder Krieg verherrlichen oder verharmlosen

(4.5) Erotische Inhalte sind nur dort genehmigt wo es Gispo auch ausdrücklich zulässt 
(schriftlich) Sind Seiten mit erotischen und Pornographischen Inhalten erlaubt, sofern nichts 
illegales, abnormes oder gesetzwidriges abgelegt wird . Der Kunde verpflichtet sich, erotische 
bzw. pornographische Inhalte und Links i. S. d. § 184 StGB mit dem Jugendschutzsystem 
x-check (www.x-check.de) zu schützen. Andere Jugendschutzsysteme werden von Gispo nicht akzeptiert.

 Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Gispo-Dienste durch Dritte ist nicht gestattet.

(6.1) Gispo stellt dem Kunden, die im Grundvertrag vereinbarten Leistungen zu den in der/den 
entsprechenden genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der gesetzlichen 
Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils monatlich bzw. jährlich.

(6.2) Die vereinbarten Entgelte sind im Voraus zu zahlen.

(6.3) Gispo wird dem Kunden die entsprechenden Nutzungsnachweise in geeigneter und - soweit 
        verfügbar - in elektronischer Form zukommen lassen.

(6.4) Sofern der Kunden nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens 
am siebten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto 
gutgeschriebenen sein. Bei Verzögerung ist Gispo berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr 
(Mahnung  Euro 9 ,- zzgl. ges. MwSt.) zu erheben.

(6.5) Gispo ist berechtigt seine Forderungen an ein Inkassounternehmen abzutreten.

(7.1) Gegen Ansprüche von Gispo kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig 
festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines 
Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.

(7.2) Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, 
die Gispo die Leistungen wesentlich erschwerten oder unmöglich machen - hierzu gehören 
insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen 
und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Deutschen Telekom bzw. 
anderer Anbieter oder des Providers von Gispo usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder 
Unterauftragnehmern von Gispo oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern eintreten hat Gispo
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und

Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Gispo, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung,
zuzüglich einer angemessene Anlaufzeit, hinauszuschieben.

(7.3) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, 
die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen  
(Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin 
entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn

(a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die Gispo Infrastruktur 
zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann.

(b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in 
dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

(7.4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereich von Gispo liegende 
Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, 
wenn Gispo oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens 
fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeit Raum über mehr als einen Werktag erstreck. 

(9.1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Gispo oder Dritte berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, 
Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern.

(9.2) Gispo kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, den Anschluss zu sperren, 
falls sich der Zahlungsverzug über mehr als 4 Wochen erstreckt. 

Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum 
Kündigungstermin zu zahlen.

(9.3) Bei Zahlungsverzug ist Gispo berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu beenden 
und die jeweilige Internet-Präsentation auf Kosten des Kunden zu löschen. Für die Reaktivierung wird eine 
Kostenpauschale in Höhe von Euro 125,- fällig.

(9.4) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Gispo vorbehalten. 

(10.1) Gispo bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühest möglich angekündigt.

Gispo wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen. 

(10.2) Bei Serverausfall des Providers von Gispo kann Gispo selbst rechtlich nicht belangt werden.

(12.1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsanschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Gispo wie auch im Verhältnis zu deren 
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig Handeln vorliegt. 
Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.

(12.2) Gispo haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge 
von Arbeitskämpfen Gispo - Leistungen unterbleiben. Gispo haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für 
indirekte Schäden; sei es, dass diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.

(12.3) Gispo haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren V
ollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, indem er die Informationen übermittelt.

(12.4) Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen 
eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die

(a) durch die Inanspruchnahme von Gispo -Diensten,

(b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch Gispo,

(c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch Gispo,

(d) durch das Unternehmen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens Gispo

(e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch
Gispo nicht erfolgt ist.

Der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schäden, maximal in Höhe der dem Schaden zugrunde liegende 
vergleichbaren Dienstgebühren der Telekom, beschränkt soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. 
Im übrigen beschränkt sich die Haftung von Gispo für dem Kunden nachweislich entstandene Schäden auf 
den 1-fachen Betrag des vereinbarten monatlichen Fix-Entgeltes.

(5) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Gispo oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Gispo -Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde eine sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

(13.1) Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages bleibt die Wirksamkeit der 
übrigen Bestimmungen unberührt. Diese unwirksame Bestimmung ist durch eine gleichwertige Regelung zu ersetzen. 
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz von Gispo ( siehe § 15 ), soweit nicht ein anderer 
Gerichtsstand vereinbart ist. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(13.2) Jede Domäne die der Auftragsgeber oder Kunde bei Gispo beantragt wird bei der DENIC  registriert. 
Ferner hat Gispo keinerlei Rechte an den Domänen und kann keinerlei Anspruche daran stellen.

(13.3) Sollten Sie über Gispo Geld verdienen, so sind Sie selber dazu angehalten sich bei Ihrem zuständigen 
Finanzamt über die Einkommensteuer zu informieren.

(13.4) Adressen Änderungen oder Angebots Änderungen sofort an Gispo weiterzugeben.

(13.5) Gispo kann ohne Angaben von Gründen Aufträge im Internet, Model, 0190 Nummern Bereich ablehnen.

(13.6) Gispo darf Banner Werbung auf die Homepage setzen, ohne dass es einer Bekanntgabe des Auftraggebers benötigt.

(13.7) Der Kunde bestätigt, dass er mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig ist.  Der Kunde kann die Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorherigen Zustimmungen der Gispo auf einen Dritten übertragen.

(14.1) Sämtliche im Auftrag des Kunden entworfenen Webseiten und Subdomains dürfen nur mit Zustimmung der 
Gispo kopiert und in sonstiger Wiese vervielfältigt werden.

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Unna.  

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